VISIONS & IDEAS
DER IDEEN-INKUBATOR
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach FFW-Honorarempfehlung übliche Vergütung als vereinbart.
1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt hiervon unberührt.
2.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt bis zu 30% der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
3. Sonderleistungen
3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
3.2 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5. Haftung
5.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
5.3 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
5.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungspflichten.
6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.2 Verzögert sich die Ausführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.
7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
KONTAKT:
Mobil: 0178 / 167 37 82
E-Mail: mail@visionsandideas.com
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